In Deutschland sind über 11.000 Pflegedienste als Vertragspartner von Kranken- und Pflegekassen zugelassen. Den kleinen Anteil der ambulanten Pflegedienste mit ca. 40 Prozent werden von gemeinnützigen Trägern wie z. B. der Diakonie und Caritas betrieben. „Ohne die Privaten würde die pflegerische Versorgung zusammenbrechen, sie stellt von Helgoland bis Garmisch die flächendeckende Versorgung sicher.“ (Quelle: Gutachten von Prof. Dr. Heinz Rothgang zur Rolle der privaten Anbieter in der Pflegeversorgung in Deutschland). Mit ca. 60 Prozent sind die privaten Pflegeanbieter somit aus der Pflegeinfrastruktur nicht mehr wegzudenken. Alle diese Pflegedienste müssen sich gleichermaßen nach den hohen Qualitätsrichtlinien des GKV-Spitzenverbands nach §114 ff SGB XI richten. Sie werden in der Regel einmal pro Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unabhängig von ihrer Trägerschaft, egal ob privat oder gemeinnützig, auf ihre Qualität geprüft.

 

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.
Weitere Informationen